Augenblickversagen

Von einem Augenblicksversagen" ist die Rede, wenn nur eine momentane Unaufmerksamkeit oder Fehleinschätzung vorliegt, die jedem nicht besonders sorglos handelnden Versicherungsnehmer passieren kann.

Dem entgegen ist der Begriff der "Groben Fahrlässigkeit" durch besonders leichtsinniges, rücksichtsloses oder sorgloses Verhalten gekennzeichnet.

Eine Pfanne auf der heißen Herdplatte ist zu beaufsichtigen. Ebenso habe ich die Kerze auszumachen wenn ich das Haus verlasse.Besonders alte Verträge in der Hausrat und Gebäudeversicherung können ihre Leistung mindern wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe. Was aber wenn ich die erforderliche Sorgfalt nur einen kurzen Moment und unwillentlich außer Acht lasse?

Beispiel? Während das Kotelett in der Pfanne brät sehe ich durch das Küchenfenster wie mein Kind von einem Auto angefahren wird und eile nach draußen. Es dauert einige Minuten bis der Rettungswagen eintrifft, in dieser Zeit kommt es zu einem Brand.

Bei Kerzenschein mache ich es mir gemütlich und lasse einen herrlichen Tag ausklingen als plötzlich ein Anruf der Schwester kommt das Vater plötzlich und unerwartet verstorben ist. Hals über Kopf eile ich zu meiner Mutter, an die brennende Kerze denke ich nicht......

Es sei erwähnt, dass eine Augenblickversagen immer eine Einzelfallentscheidung ist und oft nur schwer von der groben Fahrlässigkeit abzugrenzen ist. Daher ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz so zu gestalten das grobe Fahrlässigkeit keine Rolle spielt.

 

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Herzlichst Ihre DEVK Versicherung Bad Oeynhausen

Matthias Schlattmeier