Haushaltsführungsschaden

Der Haushaltsführungsschaden ist der Schaden, der dadurch entsteht, dass jemand seinen Haushalt oder den der ganzen Familie nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen, also die Hausarbeit nicht mehr erledigen kann.

Ein Haushaltsführungsschaden beruht sehr oft auf einer Körperverletzung wie z.B. einen Hundebiss.

Es kommt nicht darauf an, ob es sich bei dem Anspruchsteller für den Haushaltsführungsschaden um einen Mann oder eine Frau handelt.

Für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens werden die fiktiven Kosten einer Haushaltshilfe herangezogen, die erforderlich ist, um den unfallbedingten Ausfall aufzufangen. Tatsächlich muss eine Haushaltshilfe jedoch nicht angestellt werden, wenn die Arbeit im Haushalt von anderen Familienmitgliedern oder Nachbarn erledigt wird. Der Geschädigte hat auch dann einen Anspruch auf Zahlung des Haushaltsführungsschadens.
Es wird also nicht nur dasjenige Familienmitglied mit dem Haushaltsführungsschaden entschädigt, das gewöhnlich hauptsächlich für die Haushaltsführung verantwortlich ist, sondern eben jede Person, soweit sie regelmäßig und in nicht geringem Umfang im Haushalt hilft und unfallbedingt diese Arbeit nicht mehr übernehmen kann.

Bei einem Hundebiss-Unfall trägt die gegnerische Hundehalterhaftpflichtversicherung auch den Haushaltsführungsschaden, wenn dieser korrekt geltend gemacht wird.