Forderungsausfalldeckung

Die Haftpflichtversicherung soll in erster Linie den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzsprüchen schützen. Was aber, wenn ich selbst keinen Schaden verursache sondern der Geschädigte bin?

Da in Deutschland keine allgemeine Pflicht zum Abschluss im Zusammenhang mit der privaten Haftpflichtversicherung besteht, ist dieses Szenario  nicht auszuschließen. Immer wieder werden Haftpflichtversicherte in Schäden verwickelt, ohne dass der Verursacher eine Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Das Problem liegt auf der Hand: Reicht das Vermögen des Verursachers nicht aus, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz. Letztlich muss der Geschädigte unter diesen Voraussetzungen wieder in die eigene Tasche greifen und hat damit ein erhebliches finanzielles Risiko zu tragen.

Die private Haftpflichtversicherung kann dabei helfen, diese Lücke zu schließen – durch den Leistungsbaustein der Forderungsausfalldeckung. Die Forderungsausfalldeckung ist im Kern recht einfach. Tritt für den Versicherungsnehmer die Situation ein, dass ein Schaden durch den Verursacher nicht bezahlt werden kann, greift der eigene Haftpflichtversicherer in seine Tasche und gleicht den Schaden aus. Somit ist die Forderungsausfalldeckung ein Instrument, mit dem sich Haushalte en absichern können.

 

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