Bezugsrecht. unWIDERRUFLICH!

Im Rahmen der Generationenberatung geht es häufig darum, Vermögen zu schützen oder zu sichern. Versicherungen mit einem Bezugsrecht können hier eine wichtige Rolle spielen.

Annähernd immer wird in Lebens- oder Rentenversicherungen ein Bezugsrecht vereinbart. Annähernd immer ein sogenanntes widerrufliches Bezugsrecht. Hier lässt sich der Versicherungsnehmer ein Hintertürchen offen, indem er jederzeit einen anderen Bezugsberechtigen bestimmen kann, welcher im Todesfall das vereinbarte Kapital bekommen soll.

Nur selten ist dem Versicherungsnehmer bekannt, dass ein widerrufliches Bezugsrecht nicht immer greift. Hat die bezugsberechtigte Person (noch) keine Kenntnis von dem Bezugsrecht, so können die Erben das Bezugrecht widerrufen und sich selbst begünstigen.